

Der Sportartikelhersteller Adidas hat nach einem Urteil des EU-Gerichts einen Teil seiner Drei-Streifen-Markenrechte verloren und kann für sein berühmtes Logo in der EU keinen umfassenden Markenschutz reklamieren. Der Konzern hatte versucht das Streifen-Logo, in allen möglichen Ausgestaltungen und Varianten, beim EU-Markenamt (EUIPO) europaweit zu schützen. Das Gericht der Europäischen Union (EU) in Luxemburg erklärte die Marke in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil für nichtig. Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen blieben jedoch unberührt. Das Urteil des General Courts der EU ist für Markenrechtsexperten ein wichtiges Urteil, weil es bestimmte Richtlinien neu festlegt bzw. bestätigt, die für den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung von EU-Marken von hoher Bedeutung sind, kommentierte Markenrechtsexperte Dr. Carsten Albrecht aus dem Frankfurter FPS-Büro für das Handelsblatt.