

Dr. Thomas Schnülle-Weingart
Rechtsanwalt
Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main
T +49 69 95 957-125
F +49 69 95 957-250
Promotion: Jena 2021
Studienort: Frankfurt am Main
- Kompetenzfelder
- Tätigkeitsfelder
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Dr. Thomas Schnülle-Weingart ist seit 2021 als Rechtsanwalt bei FPS tätig. Er berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des M&A und Gesellschaftsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt die Beratung komplexer M&A-Transaktionen, Joint Ventures und Venture Capital Finanzierungsrunden. Daneben berät Dr. Thomas Schnülle-Weingart zu allen Fragen des Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktien-, GmbH- und Umwandlungsrecht.
Dr. Thomas Schnülle-Weingart verfügt über vielfältige Erfahrungen bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen, Strukturmaßnahmen und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Vor seinem Einstieg bei FPS war Dr. Thomas Schnülle-Weingart einige Jahre bei Freshfields Bruckhaus Deringer in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A in Frankfurt am Main und New York City tätig.
Dr. Thomas Schnülle-Weingart ist außerdem als Dozent der Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.V. tätig und veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
- Rechtsgebiete
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- Corporate Governance und Compliance
- Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
- Gründung und Neuordnung von Unternehmen, Umwandlungen
- Hauptversammlungen, Gesellschafterversammlungen
- Managerhaftung und D&O
- Mergers & Acquisitions
- Organ- & Managementberatung
- Private Equity / Venture Capital
- Unternehmensnachfolge
- Vertriebssysteme, Franchise
- Mitgliedschaften
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Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Sprachen
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Deutsch, Englisch
- Ausbildung und berufliche Tätigkeit
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⎯ 2021: Promotion an der Friedrich Schiller-Universität, Jena
⎯ 2018-2021: Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
⎯ 2018: Zweites Staatsexamen in Hessen
⎯ 2015: Erstes Staatsexamen Goethe Universität, Frankfurt am Main
- Veröffentlichungen
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- Blog-Beitrag: Das Transparenzregister als Vollregister – Meldepflichten in 2022 für (nahezu) alle!
- Die Gefahr des Rechtsmissbrauchs durch die Bestellung eines Besonderen Vertreters gemäß § 147 AktG: Lösungsansätze de lege lata und de lege ferenda, 2021, JWV – Jenaer Wissenschaftlicher Verlag
- Die Reichweite der Stimmverbote gem. § 285 I 2 AktG bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien, NZG 2017, 1056 ff.