

Tim Kuhn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht
Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main
T +49 69 95 957-3113
F +49 69 95 957-155
Zugelassen seit: 2018
Studienort: Heidelberg, Fribourg (CH)
- Kompetenzfelder
- Tätigkeitsfelder
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Tim Kuhn ist als Rechtsanwalt im Vergaberecht tätig. Seine Schwerpunkte liegen einerseits in der Erstellung von Ausschreibungen für (Sektoren-)Auftraggeber und andererseits in der bundesweiten Beratung von Bietern in sämtlichen Stadien des Vergabeverfahrens, insbesondere in Nachprüfungsverfahren vor verschiedenen Vergabekammern und der anschließenden Beschwerdeinstanz bei dem Oberlandesgericht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht Herr Kuhn regelmäßig Fachbeiträge und führt laufend Seminare und Workshops im Vergaberecht durch.
- Rechtsgebiete
- Sprachen
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Deutsch, Englisch, Französisch
- Ausbildung und berufliche Tätigkeit
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- 2018 Zulassung als Rechtsanwalt, seitdem in der Anwaltssozietät FPS, Frankfurt am Main, tätig
- 2017 Zweites Staatsexamen in Hessen
- 2015- 2017 Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Frankfurt am Main
- 2015 Erstes Staatsexamen Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg
- Veröffentlichungen
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- Kein Zirkelschluss in der Unterschwelle (BGH, Urt. v. 06.10.2020 – XIII ZR 21/19), Vergabeblog.de vom 12.04.21, Nr. 46756
- Ausschluss oder kein Ausschluss, das ist hier die Frage (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2020 – Verg 24/19); Vergabeblog.de vom 25/05/2020, Nr. 44098
- Sprechverbot im Verhandlungsverfahren?, FPS-Blog vom 09.04.2020
- Im Zweifel für die Ausschreibung oder die geheime und legale Direktbeauftragung? (VK Bund, Beschl. v. 23.10.2019 – VK 1-75/19); Vergabeblog.de vom 05.03.2020, Nr. 43437
- Der vergaberechtliche Wirtschaftlichkeitsgrundsatz kann bei EU-Ausländern die Hinzurechnung der Umsatzsteuer notwendig machen! (VK Sachsen, Beschl. v. 18.03.2019 – 1/SVK/001-19); Vergabeblog.de vom 12/09/2019, Nr. 41925
- Blutanalyse mit Folgen?- EuGH rüttelt in Sachen „Roche Lietuva“ an Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts; https://blog.fps-law.de/vergabe
- Antrag auf vorläufige Verlängerung des Zuschlagverbots kann in der Beschwerdeinstanz auch noch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist zum Erfolg führen! (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.09.2018 – VII-Verg 50/18); Vergabeblog.de vom 22/11/2018, Nr. 39037