

Die arbeitsrechtliche Beratung gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir betreuen Mandanten aus der Industrie, dem Dienstleistungsbereich und anderen personalintensiven Branchen, inhabergeführte Unternehmen, börsennotierte Aktiengesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Stiftungen sowie kirchliche Arbeitgeber. Unserem integrativen Beratungsansatz folgend stellen wir – je nach Kundenanforderung – interdisziplinäre Teams zusammen.
Wir beraten unsere Mandanten sowohl im kollektiven als auch im individuellen Arbeitsrecht. Beispielsweise helfen wir bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Formulierung von Kündigungen und Betriebsratsanhörungen oder der Gestaltung von Schichtplänen. Wir sind aber auch der verlässliche Partner bei großen Projekten und begleiten Tarifverhandlungen oder Transaktions- und Restrukturierungsprozesse wie etwa Reorganisationen, Betriebsstilllegungen oder die Errichtung von Transfer- und Beschäftigungsgesellschaften.
Darüber hinaus berät FPS auch bei der Begründung und Beendigung von Management-Dienstverträgen oder als Beisitzer in Einigungsstellen. Wir unterstützen unsere Mandanten als Wirtschaftsmediatoren im innerbetrieblichen Bereich und bei Konflikten mit Dritten – wie anderen Unternehmen oder Gewerkschaften.
Die Anwälte der Praxisgruppe Arbeitsrecht halten regelmäßig Vorträge und Seminare zu den Themen Arbeitsrecht und Wirtschaftsmediation und unterstützen Personalverantwortliche in Inhouse-Schulungen.
Erfahren Sie mehr in unserer aktuellen Broschüre Arbeitsrecht.