Fachwissen plus Menschlichkeit

Arbeitsvertragsgestaltung für Vorstände, Geschäftsführer und Arbeitnehmer

Der Abschluss von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände sowie von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer auf individualvertragsrechtlicher Ebene zählt zu unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkten. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung von Bonus-, Prämien- und Zielvereinbarungen sowie anderen Sondervergütungen oder Mitarbeiterbeteiligungen (Stock Options, Stock Appreciation Rights etc.).

Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte, innovative Lösungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, beispielsweise durch Teilzeitverträge, Arbeitszeitkonten oder Befristungen, und sind zudem sehr erfahren im Umgang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvereinbarung und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen zu Abfindungen, Urlaubsabgeltung oder Ausschlussfristen.