

FPS bietet umfassende Beratung bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie in Verfahren vor der Einigungsstelle. Wir verhandeln erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen z. B. Regelungen zur Arbeitszeit, übertariflichen Zulagen, hinsichtlich der Urlaubsgrundsätze oder auch Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Bei anstehenden Betriebsänderungen begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten und helfen ihnen, beiderseits faire Regelungen für einen Interessenausgleich und den richtigen Sozialplan zu finden. Außerdem gestalten wir Transfersozialpläne samt Regelungen zur Überleitung der Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft. Zu unserer täglichen Beratungspraxis gehören daher sämtliche Fragen rund um die Wirkung einer Betriebsvereinbarung wie etwa Geltungsbereich, Wirkungsdauer, Nachwirkung, Tarifvorbehalt und die Anwendbarkeit des sog. „Günstigkeitsprinzips“.