

FPS berät umfassend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und zum Personalvertretungsrecht. Unsere Expertise reicht dabei von der Überprüfung der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl bis hin zur Auflösung des Betriebsrates. Wir informieren unsere Mandanten über die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Betriebsrates sowie die Auswirkungen einer unterlassenen oder fehlerhaften Beteiligung. Zudem erarbeiten wir fallbezogen gerichtssichere Schreiben zur Beteiligung des Betriebsrates, etwa im Fall der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen oder der Zustimmung des Betriebsrates zu Einstellungen oder Versetzungen von Mitarbeitern. Um das Eingreifen von Strafbestimmungen des BetrVG zu vermeiden, bieten wir zudem Schulungen im richtigen Umgang mit dem Betriebsrat. Hierbei stellen wir für die unterschiedlichen Bereiche der Beteiligung des Betriebsrates eine Anleitung der jeweils relevanten Maßstäbe zur Verfügung. Zudem begleiten wir die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle.