Fachwissen plus Menschlichkeit

Tarifrecht

Das Tarifrecht wirft viele Fragen auf, die wir für unsere Mandanten lösen. So beraten wir etwa zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse durch Bezugnahmeklauseln oder durch Allgemeinverbindlichkeit. Zudem gehören insbesondere Fragen der Kündbarkeit, der Möglichkeit der Flucht aus dem Tarifvertrag und der OT-Mitgliedschaft, sowie der Fortgeltung und Nachwirkung von Tarifverträgen zu unserem Beratungsspektrum. Auch beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei Tarifverhandlungen, wägen das Für und Wider von Haustarifverträgen bzw. Flächentarifverträgen ab und unterstützen – gegebenenfalls auch gerichtlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – bei Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung.​