

Die FPS-Praxisgruppe Bank- und Finanzrecht vertritt zahlreiche Banken und Sparkassen in nahezu allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit. Im Aktivgeschäft liegt der Schwerpunkt bei der Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Kreditgeschäfts, angefangen von der Kreditstrukturierung bis zur Durchsetzung der Kreditsicherheiten in der Insolvenz.
Zudem hat die Praxisgruppe profunde Erfahrung im Bereich Finanzdienstleistungen. Hierunter fällt unter anderem die Abwehr von Ansprüchen aus Anlageberatungshaftung in Masseverfahren, wie sie im Rahmen der Finanzmarktkrise vermehrt aufgetreten sind (z. B. die Lehman-Insolvenz, Phoenix Kapitaldienst, Börseninformationsdienst). Hierzu gehören auch die Fragen des Investment- sowie des Kapitalmarktrechts.
Weitere Schwerpunkte der Beratung von FPS im Bank- und Finanzrecht sind Leasing und Factoring. Neben der Entwicklung und Gestaltung von Leasing-, Mietkauf- und Mietverträgen für bewegliche Wirtschaftsgüter betreuen FPS Anwälte Leasing- und Finanzierungsgesellschaften auch vor den Gerichten und der BaFin. Unsere Sozietät begleitet ihre Mandanten in diesen Compliance-Fragen und berät bei Entwicklung und Gestaltung aller Vertragstypen des Factorings und des Leasings.
In der aufsichtsrechtlichen Beratung prüfen unsere Anwälte, ob und welche Erlaubnisse für bestimmte Geschäftstätigkeiten erforderlich sind, und begleiten die Institute in den entsprechenden Erlaubnisverfahren mit der BaFin. Im Falle bestehender Erlaubnisse prüfen wir, inwieweit bestehende aufsichtsrechtliche Vorgaben im Geschäftsbetrieb zutreffend umgesetzt werden.
FPS ist Mitglied im Stiftungsrat des Institute for Law and Finance (ILF) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Erfahren Sie mehr in unserer aktuellen Broschüre Bank- und Finanzrecht.