Überblick plus Einblick

Aufsichtsrecht

FPS verfügt über langjährige Erfahrung mit den relevanten Institutionen (BaFin, Banken- und Sparkassenverbände), und eine genaue Kenntnis der bankaufsichtsrechtlich relevanten Regelungen. Ein besonderes Augenmerk legen unsere Anwälte auf ein konstruktives Verhältnis zwischen den zuständigen Behörden und den Organen der von ihnen vertretenen Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister und Kapitalverwaltungsgesellschaften.
 
Schwerpunkt unserer Beratung sind Rechtsfragen der Institutsleitung (Betriebserlaubnis, Geschäftsleiterqualifikation, Erlaubnisentzug, Tätigkeitsverbote / Abberufung und sonstige Beanstandungen), der Sicherstellung der Einhaltung der organisatorischen Pflichten (Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken, Geschäftsorganisation, Outsourcing), der Geldwäscheprävention und Kriminalitätsbekämpfung, der Einhaltung der Anforderungen an das Kreditgeschäft (Offenlegungspflichten, MaRisk) und Maßnahmen zur Krisenbewältigung und Einlagensicherung.
 
Unsere Anwälte begleiten ihre Mandanten weiter im Bereich der Wertpapieraufsicht bei der Einhaltung der Wohlverhaltensregelungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (§§ 31 ff. WpHG) und den hiermit verbundenen Verwaltungsverfahren.

Veröffentlichungen