Überblick plus Einblick

Factoring

Unsere Anwälte verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung bei der Betreuung national und international tätiger Factoringinstitute.
 
FPS hilft bei der gerichtlichen Durchsetzung factoringrechtlich relevanter Ansprüche und verfügt über eine große Erfahrung auch bei dem Management von Masseverfahren, die sich nicht selten bei der Insolvenz eines Anschlusskunden gegen die Forderungsschuldner (Debitoren) ergeben.
 
Im Bereich des Cross-Border-Factoring arbeitet FPS mit einem Netzwerk renommierter Anwaltskanzleien im europäischen aber auch außereuropäischen Ausland zusammen, um die bestmögliche Vertretung der rechtlichen Interessen der Mandanten zu gewährleisten. Unsere Anwälte beraten ferner in allen aufsichtsrechtlichen Fragen (KWG, MaRisk, Geldwäsche etc.).

Veröffentlichungen