

FPS verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei der Beratung von Finanzdienstleistungsunternehmen, Initiatoren und Vermittlern. So wurde das Modell des geschlossenen Immobilienfonds einst im Berliner Büro von FPS entwickelt.
Unsere Anwälte helfen bei der Konzeption einer WpHG-konformen Anlageberatung mit dem Ziel, Haftungsrisiken zu minimieren. Ebenso unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtlichen Konzeption von Kapitalanlageprodukten und der Ausarbeitung der zum Vertrieb erforderlichen Prospekte, einschließlich des Billigungsverfahrens durch die BaFin.
Ferner begleiten wir unsere Mandanten auch bei der Sanierung notleidender Fonds (Umschuldung, rechtliche Voraussetzung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen,
Durchsetzung von Ansprüchen der Fondsgesellschaften gegenüber Anlegern).
Zudem vertritt FPS Finanzdienstleistungsunternehmen, Initiatoren und Vermittler gerichtlich und außergerichtlich. Unsere Anwälte verfügen über große Erfahrung beim Management von Masseverfahren im Bereich der Anlageberatungshaftung sowie der Prospekthaftung.