

Unter Gesellschaftsrecht verstehen wir neben dem klassischen Gesellschaftsrecht das gesamte Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, der Umwandlungen und Unternehmenstransaktionen (M&A) sowie der steuerlichen Gestaltungsberatung.
Unsere Beratung umfasst alle Phasen der unternehmerischen Tätigkeit. Sie beginnt bereits vor der Gründung mit Fragen der Rechtsformwahl und der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und erstreckt sich bis zur Veräußerung oder Beendigung des Unternehmens.
Erfahren Sie mehr in unseren Broschüren Gesellschaftsrecht / M&A sowie Die wichtigsten Rechtsbegriffe des Gesellschaftsrechts.