

Verträge mit Maklerunternehmen umfassen heute mehr als die Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen. Gefordert werden von den Maklerunternehmen oft umfassende immobilienwirtschaftliche Beratungsleistungen und Due-Diligence-Berichte.
Um diese Leistungen juristisch abzusichern, beraten wir große Makler- und Immobilienunternehmen in der Vertragsgestaltung und allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Maklerleistungen einschließlich marktadäquater Vergütungsregeln. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei der Verfolgung und Abwehr streitiger Ansprüche.