

Ob Bürokomplexe, Hotels, Shopping Malls, Rechenzentren, Infrastrukturprojekte, Industrie- und Wohnimmobilien oder Fußballstadien – unsere Beratungstätigkeit umfasst alle Phasen der Projektentwicklung und -umsetzung. Zu unseren Mandanten zählen vorwiegend Immobilienfonds, Projektentwickler und private Investoren. Wir betreuen die Verhandlung von Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen sowie GÜ/GU-Bauverträgen, die Bauausführungen, die Beendigung von Vertragsverhältnissen und die Vermarktung der Objekte. In streitigen Fragen, z.B. der Gewährleistung, vertreten wir unsere Mandanten auch gerichtlich.
Weitere Expertise bietet FPS im Bereich des Architektenrechts. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung von Architektenverträgen, bereiten die rechtliche Gestaltung und Durchführung von Architektenwettbewerben vor und vertreten Architekten bei der Durchsetzung ihrer urheberrechtlichen Schutzrechte sowie bei honorarrechtlichen Ansprüchen aus HOAI.