

Bauprojekte bringen eine Vielzahl rechtlicher Fragen mit sich und erfordern kompetente Betreuung. Wir beraten Projektentwickler und Investoren in allen Phasen der Projektentwicklung vom Planungsbeginn über die Errichtung bis zur Verwertung. Unsere Expertise umfasst privates und öffentliches Bau- und Anlagenrecht, Werkvertrags- sowie Vergaberecht. Daher beraten wir u.a. zu sämtlichen relevanten Vertragswerken, zur finanziellen Strukturierung und zur Vergabe von Projekten. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten bei Gerichts- und Schiedsverfahren.
Unser Leistungsangebot erstreckt sich u. a. auf den Erwerb der Immobilie, die Vorbereitung, Strukturierung und Begleitung von Vergabeverfahren, die Strukturierung und Begleitung von ÖPP-Projekten und die denkmalschutz-, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beratung. Zudem entwerfen und verhandeln wir Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge, GÜ-/GU- sowie sonstige Bauverträge und Nutzungsverträge. Wir betreuen die Finanzierung des Projektes und kümmern uns um die Termin- und Netzplansteuerung.