

FPS berät seit Jahren laufend mittelständische und größere Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller in Fragen der Werbung, etwa bei der Beurteilung von Anzeigen, Internetauftritten, Broschüren, Zugaben und sonstigen Werbematerialien, und den hiermit verbundenen Fragen der Zulässigkeit oder Irreführung z. B. von wissenschaftlichen Aussagen im Lichte des HWG und des UWG. Auf diesem Gebiet vertritt FPS die Hersteller nicht nur außergerichtlich gegenüber Konkurrenten und Wettbewerbsverbänden, sondern auch und insbesondere in Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten.