Angriff plus Verteidigung

Kartellrecht

Auf dem Gebiet des Kartellrechts beraten und vertreten unsere Anwälte die Interessen ihrer Mandanten in Verfahren vor den in- und ausländischen Wettbewerbsbehörden, speziell dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission. Dabei konzentriert sich die Beratung auf drei für Unternehmen kritische Felder: Preisabsprachen, Kartellverbote und wettbewerbswidriges Verhalten; Akkumulation und Missbrauch von Marktmacht; Fusionskontrolle.

Die internationale Ausrichtung von FPS erlaubt es uns, in- und ausländischen Mandanten gleichermaßen effektive kartellrechtliche Beratung angedeihen zu lassen. FPS berät auch bei Regulierungsfragen und vertritt Mandanten in Bußgeld- und beihilferechtlichen Verfahren vor Kartellbehörden und Gerichten.

Veröffentlichungen