Angriff plus Verteidigung

Urheberrecht

FPS verfügt auf dem Gebiet des Urheberrechts über jahrzehntelange Erfahrung. Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf dem urheberrechtlichen Schutz von Softwareprogrammen gegen unbefugte Benutzung durch Dritte. Wir vertreten weltbekannte Softwarehersteller wie Microsoft und Adobe, aber auch Rundfunk- und Fernsehanstalten, Verlage, Werbeagenturen aber auch Unternehmen der Finanz-, Telekommunikations- und Medienbranche.

Im Einzelnen stehen wir unseren Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Durchsuchungen bei mutmaßlicher Rechteverletzung und bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung jeglicher Art von Lizenzverträgen und Lizenzbedingungen, z.B. Verlagsverträgen, Softwareüberlassungsverträgen und Content-Verträgen zur Seite. Wir beraten zu urheberrechtsbezogenen Fragestellungen in Verbindung mit Webauftritten, Webseitenerstellung und Webangeboten und unterstützen bei der Beschaffung erforderlicher Nutzungsrechte. Außerdem prüfen, gestalten und verhandeln wir Lizenzverträge und anderen Verwertungsverträge, z.B. Künstler-, Verlags-, Softwarelizenzverträge. Schließlich beraten wir auch wegen Urheberrechten in Arbeits- und Dienstverhältnissen und hinsichtlich der Behandlung von Urheberrechten in der Insolvenz.

Veröffentlichungen