

Das Wettbewerbsrecht zählt bei uns zu den wichtigsten Disziplinen des gewerblichen Rechtsschutzes. Unsere Kompetenz umfasst sowohl die Abwehr und Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Marktkonkurrenten als auch die Beratung unserer Mandanten in Hinsicht auf mögliche eigene Verstöße. Bei FPS gehört die Streitvermeidung zu den wichtigen Zielen der wettbewerbsrechtlichen Praxis.
Wenn sich aber ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt, berät und vertritt die Sozietät ihre Mandanten auch in streitigen Verfahren und helfen bei einstweiligen Verfügungen, Schutzschrifteinreichungen und Abmahnungen. Im Bereich des unlauteren Wettbewerbs vertreten wir unsere Mandanten auch häufig gegen Wirtschafts- oder Verbraucherverbände, Kammern oder Innungen.