

Wir betreuen Mandanten bei der Einführung von Energieeffizienz- und Energieeinsparungsmaßnahmen. Solche Maßnahmen sowie Mindestquoten für den Einsatz von erneuerbaren Energien gehören nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt hat, zum Pflichtprogramm u.a. von Kommunen, Projektentwicklern und Bauherren.