Beständigkeit plus Innovation

EU-Beihilfenrecht / Förderrecht

Die Vielzahl an EU-, bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Regelungen macht das Förder- und Beihilfenrecht zu einem hochkomplexen Rechtsgebiet. Zudem unterliegt es einer extrem dynamischen und schnellen Rechtsentwicklung. Unser Expertenteam verbindet daher langjährige Erfahrung mit einem stets aktuellen Wissensstand. Wir beraten sowohl Empfängerunternehmen als auch die öffentliche Hand in allen Fragestellungen des Beihilfen- und Förderrechts.

Sieht sich eine Institution Rückforderungsansprüchen ausgesetzt, so vertritt FPS diese vor den Verwaltungsgerichten. Wenn sich ein Unternehmen durch die Subventionierung eines Wettbewerbers benachteiligt fühlt, vertreten wir es vor den nationalen und europäischen Behörden.​