

Das Infrastrukturrecht ist eine typische Querschnittsmaterie, für die besondere Expertise und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit vonnöten ist. Wir beraten sowohl öffentliche Träger als auch private Investoren in allen grundstücksrechtlichen, regulierungsrechtlichen und betrieblichen Fragestellungen von Infrastrukturprojekten. Dies betrifft die Beschaffung von Grundstücken für Infrastrukturanlagen sowie Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb solcher Anlagen. Wir führen die Verwaltungsverfahren und notfalls gerichtliche Verfahren zur Genehmigung oder Planfeststellung und begleiten Projektverträge (ÖPP, PFI, FIDIC oder den „klassischen“ VOB-Vertrag) bundesweit und international.