

Viele Projekte sind heute umweltrechtlichen Normen und Auflagen unterworfen, die ihre Umsetzung mitunter erschweren. Daher müssen Genehmigungen von Industrie- und Gewerbeanlagen so abgefasst sein, dass sie sowohl den rechtlich normierten Umweltbelangen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Investors entsprechen. Gerade Immobilieneigentümer werden bei Baumaßnahmen nicht selten durch Altlasten, Bodenverunreinigungen und so genannte wilde Müllablagerungen unliebsam überrascht. Die finanziellen Folgen sind in der Regel erheblich, da sich die Behörden fast immer zuerst an den Grundstückseigentümer halten.
Wir setzen für Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften, Immobilieneigentümer und -verwalter wirtschaftlich tragbare Lösungen durch. Auch wenn es sich nicht immer vermeiden lässt, einen gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, streben wir im Interesse unserer Mandanten zeitnahe, dauerhafte Lösungen auf dem Verhandlungswege an.
Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels. Wir engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken bei der Kommentierung des TEHG mit. Unser Einfluss auf den normativen Bereich dieses Rechtsgebiets ermöglicht uns, in der Praxis effiziente und rasch umsetzbare Lösungen zu finden.