

Die große Nähe unserer Sozietät zum öffentlichen Sektor bewirkt eine außergewöhnliche Kompetenz im öffentlichen Recht. Wir arbeiten ständig mit Verwaltungsbehörden auf Landes- und Bundesebene zusammen. Ein erfahrenes Team von über fünfzehn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit umfangreichen verwaltungsrechtlichen Kenntnissen ist neben dem öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht auch im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung tätig.
Auch im Verfassungsrecht und im Parlamentsrecht verfügen wir über besondere Expertise. Zudem begleiten wir Organstreitverfahren und Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern und zwischen Kommunen und Kreisen.