

Vor wirtschaftlichen Ausnahmesituationen und Krisen ist kein Geschäft völlig sicher. Wir helfen dabei, Unternehmenskrisen früh zu erkennen und unterstützen betroffene Unternehmen mit der umfangreichen Expertise unserer erfahrenen Restrukturierungs- und Insolvenzexperten, auch und besonders unter Berücksichtigung der persönlichen Haftung des Managements. Zudem prüfen wir die mögliche Insolvenzantragspflicht und begleiten die Geschäftsleitung im Rahmen von außergerichtlichen Sanierungen sowie gerichtlichen Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.
Wir beraten darüber hinaus Gläubiger, wie z.B. Banken und Lieferanten, bei der bestmöglichen Sicherung und Durchsetzung ihrer Ansprüche vor und im Insolvenzverfahren. Wir vertreten unsere Mandanten in Gläubigerausschüssen und bei der Durchführung von Insolvenzplanverfahren.
Daneben unterstützen wir Investoren beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus der Insolvenzmasse und beraten zu den hierbei erforderlichen Restrukturierungs- und Sanierungskonzepten sowie Reorganisationsmaßnahmen.
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