

Mehrere große deutsche Konzerne haben sich auf die Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform verständigt. Sie wird dabei als eine Art Generalschlüssel fungieren, mit dem es Internetnutzern erleichtert werden soll, sich bei den verschiedenen Diensten anzumelden. Zu den wettbewerbsrechtlichen Aspekten dieses Zusammenschlusses sprach das Handelsblatt mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechtler Dr. Dario Struwe aus dem Frankfurter FPS-Büro.