

Zwischen einem Wortzeichen und einer unrichtigen Herstellerangabe, die erst nach Auslesen eines Barcodes sichtbar wird, besteht keine Verwechslungsgefahr gem. § 15II MarkenG. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gem. § 5II UWG sind durch die kennzeichenrechtliche Wertung ausgeschlossen. (Leitsätze des Verfassers)
OLG Köln, Urteil vom 27.3.2015 – 6 U 185/14 (LG Köln 84 O 172/14), BeckRS 2015, 0775