

MITBESTIMMUNG DES BETRIEBSRATS BEIM BETRIEBLICHEN EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (bEM)
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes erfasst nur die Ausgestaltung, nicht jedoch die Umsetzung des bEM.
BAG, Beschluss vom 22.03.2016 – 1 ABR 14/14 (bislang nur Pressemitteilung)
ARBEITGEBER DARF BROWSERVERLAUF AUSWERTEN
Fristlose Kündigung bei Privatnutzung des dienstlichen Internet
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15, n. rkr., Revision eingelegt
ABFINDUNGSPROGRAMM NACH DEM WINDHUNDPRINZIP ZULÄSSIG
Der Arbeitgeber darf bei einem geplanten Stellenabbau vorgeben, wie viele Stellen er in welchem Bereich gegen Abfindung abbauen möchte, und dann Aufhebungsverträge nach der Reihenfolge der verbindlichen Zusagen der Mitarbeiter abschließen.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15, n. rkr.
BETRIEBSRAT KANN KEINEN SEPARATEN INTERNET- UND TELEFONANSCHLUSS
ERLANGEN
Es genügt, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Telefonanschluss im Rahmen des unternehmenseinheitlichen Informations- und Kommunikationssystems zur Verfügung stellt und einen Internetzugang und E-Mailverkehr über ein Netzwerk zulässt, das für alle anderen Arbeitsplätze auch genutzt wird.
BAG, Beschluss vom 20. April 2016 – 7 ABR 50/14
NOCH GEWUSST? WAS SIE BEI DER ABMAHNUNG BEACHTEN MÜSSEN