

1. Benachteiligt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, weil sein betreuungsbedürftiges Kind behindert ist, verstößt dies gegen die RL 2000/78/EG.
2. Die Richtlinie (= §§ 3, 1 AGG) schützt nicht nur vor Diskriminierung aufgrund eigener Behinderung, sondern auch, wenn sich die Benachteiligung auf die Behinderung eines Angehörigen zurückführen lässt. (Leitsätze der Bearbeiterin) EuGH, Urteil vom 17. Juli 2008 – C-303/06 (Coleman)