

Sollte eine Sanierung scheiterten, stehen die Anwälte von FPS nicht nur Unternehmern und Management, sondern auch für die Stakeholder auch in Zusammenhang mit insolvenzrechtlichen Fragestellung und Herausforderungen zur Verfügung. Dies beginnt in der Krise eines Geschäftspartners mit der Beratung für Unternehmen zur Aufrechterhaltung und Fortführung der Geschäftsbeziehungen bis hin zur Wahrung und Durchsetzung von Sicherungsrechten und Forderungen, sowohl vor einem Insolvenzverfahren, als auch nach der Eröffnung. Weiterhin berät FPS in Zusammenhang mit Lieferantenpools und Bankenpools.
Weitere Schwerpunkte der insolvenzrechtlichen Beratung von FPS liegen in: