Berlin,

Millionenklage gegen ehemaligen Geschäftsführer der Olympiastadion Berlin GmbH abgewehrt

Das unter anderem auf Geschäftsführerhaftung spezialisierte Frankfurter Büro von FPS hat erfolgreich eine Schadensersatzklage gegen einen der vier ehemaligen Geschäftsführer der Olympiastadion Berlin GmbH in Höhe von ca. 3,0 Mio. EUR abgewehrt.

Inhalt der Geschäftsführerhaftung waren vermeintliche Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Wiedereröffnungsfeier des Olympiastadions im Sommer 2004 sowie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Logenplätzen im Stadion für die FIFA Fußballweltmeisterschaft 2006.

Nach zwei mündlichen Verhandlungen hat das Landgericht Berlin die Klage durch Urteil vom 18.05.2009 abgewiesen. Begründet wurde das Urteil damit, dass den Beklagten kein Verstoß gegen die Interessenwahrungspflicht gegenüber der Gesellschaft nachgewiesen werden konnte.

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