Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein
LL.M. (UTS Sydney)
Rechtsanwalt / Partner
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Dr. Georg von und zu Franckenstein ist seit 1996 auf dem Gebiet des Grundstücks- und Verwaltungsrechts tätig. Sein Fokus liegt auf der Beratung bei Investitionen (Entwicklung, Kauf, Miete, Betrieb etc.) in Health-Care-Immobilien und -Betriebe. Besondere Expertise hat er hinsichtlich der speziellen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Entwicklung, den Erwerb, den Betrieb und die Restrukturierung von Pflegeheimen und Anlagen des betreuten Wohnens.