Der äußerst dynamische Bereich Health Care besitzt bei FPS bereits seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 einen besonderen Stellenwert und berührt verschiedene rechtliche Bereiche. Unsere Expertise ist stets auf dem neuesten Stand der rasanten Entwicklung und umfasst gesellschafts- und grundstücksrechtliche, aber auch öffentlich-rechtliche, sozialrechtliche- sowie steuerrechtliche Aspekte und das Arzthaftungsrecht. Für unsere Mandate in diesem Bereich arbeiten daher regelmäßig Experten im Immobilienrecht, M&A, Insolvenz- und Steuerrecht zusammen.
Wir beraten zu allen rechtlichen Fragen im Hinblick auf Pflegeheime, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Ärztehäuser sowie medizinische Versorgungszentren und Seniorenwohnanlagen inklusive betreutes Wohnen und sonstige ambulante Wohnformen.
Ein Schwerpunkt unserer Praxis liegt im Führen von Prozessen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich der Gesundheitsimmobilien, Heilmittelwerbung sowie der Abwehr von Patientenansprüchen vor Gericht und arbeitsrechtlichen Fragen in Health Care Betrieben.
Zudem begleiten wir Transaktionen, die Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen zum Gegenstand haben, in sämtlichen zivil-, sozial-, steuer- und öffentlich-rechtlichen Fragen. Wir entwickeln gesundheits- und pflegeheimspezifische Lösungen für die Betriebssicherung und -übertragung bei bestehenden Health Care Betrieben in Krise und Insolvenz und beraten zu Restrukturierungen inklusive steuerrechtlicher Fragestellungen sowie Neugründung und Umstrukturierung von Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftspraxen und anderen Ärztekooperationen.