Eine strategische Nachfolgeplanung schützt Familien vor Streit und erspart Kosten. 

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die strategische Vorbereitung von Vermögensnachfolgen zu Lebzeiten und erarbeiten passgenaue Testamente, Erbverträge und Schenkungsverträge. Mit unserem rechtlichen Know-how sind wir in der Lage, auf die individuellen Bedürfnisse und Pläne von Einzelpersonen, Familien und Unternehmern einzugehen und behalten dabei familiäre und ggf. auch unternehmerische Zielsetzungen genauso im Blick wie steuerliche Aspekte und erbrechtliche Themen, etwa Pflichtteil und Ausgleichsansprüche. Auch nach einem Todesfall stehen wir Ihnen umfassend notariell zur Seite, sei es bei der Beantragung eines Erbscheins, der Ausschlagung einer Erbschaft oder der Beurkundung einer Erbauseinandersetzung.

Spezialisierungen

  • Erbschein, Ausschlagung und Erbauseinandersetzungen

    Im Erbfall unterstützen wir Sie, um einen Erbschein zu beantragen oder bei Bedarf auch die Erbschaft rechtssicher auszuschlagen. Erbengemeinschaften begleiten wir bei der Erstellung und Beurkundung von ausgewogenen Verträgen zur Auseinandersetzung der Erbschaft und damit zusammenhängend einer sachgerechten Vermögens(neu-)ordnung.

  • Testament + Erbvertrag

    Die Regelung von Testament und Erbvertrag gehört zu dem Standardrepertoire eines Notars. Ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag ist die entscheidende Grundlage dafür, dass der Wille des Erblassers nach seinem Tod Beachtung findet und ohne die Mühen eines langwierigen, bisweilen streitigen Erbscheinsverfahrens schnell und effizient vollzogen wird. Dabei gilt es, rechtliche Risiken zu managen und die individuellen Bedürfnisse eines Erblassers gekonnt in Textform zu gießen. Gerne begleiten wir Sie dabei, die für Sie optimalen Regelungen für Ihr persönliches Testament oder Ihren Erbvertrag individuell zu entwickeln.

  • Vorweggenommene Erbfolge

    Als Instrument zur Gestaltung der Vermögensnachfolge kann die „vorweggenommene Erbfolge“ dienen. Gemeinsam mit Ihnen können wir beim Vererben von Immobilien individuelle Lösungen erarbeiten, die Nutzungs-, Wohn- und Rückforderungsrechte oder auch den lebzeitigen Nießbrauch am Schenkungsgegenstand beinhalten und diese im Grundbuch entsprechend absichern.

  • Pflichtteilsrecht

    Der Gesetzgeber schützt mit dem nicht entziehbaren Pflichtteil Ehegatten, Abkömmlinge und Eltern. Mit einem notariell beurkundeten Pflichtteilsverzichtsvertrag kann auf den Pflichtteil verzichtet werden, beispielsweise, wenn eine wertvolle Immobilie auf ein Kind übertragen wird, und durch einen Pflichtteilsverzicht des Begünstigten die ausgewogene Verteilung des Familienvermögens auf sämtliche Kinder gewährleistet werden soll.

  • Unternehmensnachfolge

    Die Nachfolge des Unternehmens muss gut durchdacht und geplant sein. Hierbei spielt der Notar eine äußerst wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass dieser Übergangsprozess reibungslos, rechtlich solide und im besten Interesse aller Beteiligten erfolgt.

    Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine sorgfältige Nachfolgeplanung zu entwickeln. Der Notar ist verantwortlich für die Erstellung der notwendigen Verträge und Dokumente, die den Übergang regeln. Diese müssen präzise und rechtlich durchdacht sein, um mögliche Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

    Die Unternehmensnachfolge kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Wir arbeiten vertrauensvoll mit Steuerberatern zusammen, um für Sie steuerlich optimale Strategien zu entwickeln und die finanzielle Belastung für alle Parteien zu minimieren. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir dafür, dass die Nachfolgevereinbarungen fair und ausgewogen sind.

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