Ob Digitalisierung, Fachkräftemangel oder flexibles Arbeiten: Neue Dynamiken in der Arbeitswelt bringen rechtliche Veränderungen und Entwicklungen mit sich – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmerkollektive.
Das FPS-Praxisteam Arbeitsrecht berät sowohl bei individuellen Fragestellungen als auch bei Großprojekten – von der Analyse rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten über die Gestaltung und strategische Planung arbeitsrechtlicher Vorhaben bis hin zur konkreten Umsetzung. Mit juristischer Expertise sowie betriebswirtschaftlichem und steuerlichem Know-how entwickeln die FPS-Experten und Expertinnen optimale Lösungen für ihre Mandanten.
Die Schwerpunkte sind kollektives und individuelles Arbeitsrecht, Tarifverhandlungen, Transaktionen, Restrukturierungen, Management-Dienstverträge und Beisitz in Einigungsstellen.
Mit langjähriger Prozesserfahrung und Verhandlungsgeschick vertreten die Anwälte und Anwältinnen bei FPS Mandanten vor Gericht und vermitteln zudem als Wirtschaftsmediatoren und -mediatorinnen.
Spezialisierungen
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Arbeitnehmerüberlassung
Viele Unternehmen bedienen sich der Möglichkeit, ihre Arbeitskräfte anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen oder selbst Arbeitskräfte anderer Unternehmen zu beschäftigen, um Höhen und Tiefen ihrer Auslastung oder flexiblen Bedarf an speziellen Kompetenzen wirtschaftlich auszugleichen. FPS berät daher Unternehmen als Verleiher und Entleiher von Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern in allen Belangen der Arbeitnehmerüberlassung (sogenannte Leiharbeit). Unsere Expertise reicht von behördlichen Genehmigungsverfahren zur Erfüllung der Erlaubnispflicht über die Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag bis hin zum Equal-Pay-Grundsatz, wonach der Verleiher zur gleichen Bezahlung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern sowie Stammkräften im Entleiherbetrieb verpflichtet ist.
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Arbeitsrechtliche Compliance
Wie in allen Bereichen unternehmerischer Tätigkeit wird auch im Arbeitsrecht das Thema Compliance immer wichtiger. Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien durch Unternehmen. Gemeinsam mit unseren Mandanten setzen wir uns mit den Regeln und Werten des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander und erörtern Möglichkeiten, diese in die Unternehmenspraxis einzupflegen. Wir erarbeiten ethische Standards sowie Verhaltenskodizes und bieten Schulungen zur glaubhaften Vermittlung der gewählten Richtlinien gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung erörtern wir die Frage, ob und wann ein Compliance Officer sinnvoll ist und welche Anforderungen an einen solchen zu stellen sind. Schließlich beraten unsere Anwältinnen und Anwälte auch zu Haftungsfragen, dem richtigen Umgang mit Whistleblowerinnen und Whistleblowern sowie zur Gefahr von Bestechung und Bestechlichkeit.
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Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Obwohl unsere Beratung auf Konfliktvermeidung zielt, sind Rechtsstreitigkeiten im arbeitsrechtlichen Kontext oft nicht zu umgehen. FPS vertritt Mandanten vor allen deutschen Gerichten und dem EuGH. Insbesondere vertreten wir Unternehmen in Verfahren, in denen es um die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen geht. Die Vertretung erstreckt sich außer auf die kollektiven Fälle auch auf individuelle Kündigungsschutzverfahren sowie Auseinandersetzungen in den Bereichen Vergütung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Wettbewerbsverbot oder Diskriminierung. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Anhörung des Betriebsrates oder beim Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt. Unsere Mediatoren und Mediatorinnen sind zudem sehr erfahren bei der außergerichtlichen Streitbeilegung zur Vermeidung von Gerichtsprozessen.
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Arbeitsvertragsgestaltung
Der Abschluss von Dienstverträgen für Geschäftsführung und Vorstand sowie von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf individualvertragsrechtlicher Ebene zählt zu unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkten. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung von Bonus-, Prämien- und Zielvereinbarungen sowie anderen Sondervergütungen oder Mitarbeiterbeteiligungen (Stock Options, Stock Appreciation Rights etc.). Außerdem entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte, innovative Lösungen zur Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, beispielsweise durch Teilzeitverträge, Arbeitszeitkonten oder Befristungen, und sind zudem sehr erfahren im Umgang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigungen oder Aufhebungs- beziehungsweise Abwicklungsvereinbarungen, und den sich hieraus ergebenden Fragestellungen zu Abfindungen, Urlaubsabgeltungen oder Ausschlussfristen.
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Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge stellt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen wesentlichen Teil ihrer sozialen Absicherung dar. Wir beraten Unternehmen bei der Erstellung und Gestaltung entsprechender Pläne und Modelle von der Direktzusage bis zum Pensionsfonds und erörtern die jeweiligen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Auswirkungen. Auch unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, wenn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich durch eine Gehaltsumwandlung an der Finanzierung beteiligen wollen oder eine Riester-Förderung anstreben.
Wir erläutern Bedeutung und Voraussetzungen der Unverfallbarkeit einer arbeitgeberfinanzierten Anwartschaft und leisten umfassende Beratung zum Thema Insolvenzschutz für eine betriebliche Altersvorsorge. Dabei bringen wir die Interessen des Unternehmens und die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer optimal in Einklang und vermeiden rechtliche Unklarheiten, die zu Streitigkeiten führen könnten.
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Betriebsvereinbarungen / Einigungsstellenverfahren
FPS bietet umfassende Beratung bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie in Verfahren vor der Einigungsstelle. Wir verhandeln erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen, zum Beispiel Regelungen zur Arbeitszeit, zu übertariflichen Zulagen und hinsichtlich der Urlaubsgrundsätze oder auch Regelungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Bei anstehenden Betriebsänderungen begleiten und unterstützen wir unsere Mandanten und helfen ihnen, beiderseits faire Regelungen für einen Interessenausgleich und den richtigen Sozialplan zu finden. Außerdem gestalten wir Transfersozialpläne samt Regelungen zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft. Zu unserer täglichen Beratungspraxis gehören daher sämtliche Fragen rund um die Wirkung einer Betriebsvereinbarung wie etwa Geltungsbereich, Wirkungsdauer, Nachwirkung, Tarifvorbehalt und die Anwendbarkeit des sogenannte Günstigkeitsprinzips.
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Mitbestimmung
FPS berät umfassend zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und zum Personalvertretungsrecht. Unsere Expertise reicht dabei von der Überprüfung der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl bis hin zur Auflösung des Betriebsrates. Wir informieren unsere Mandanten über die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Betriebsrates sowie die Auswirkungen einer unterlassenen oder fehlerhaften Beteiligung. Zudem erarbeiten wir fallbezogen gerichtssichere Schreiben zur Beteiligung des Betriebsrates, etwa im Fall der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen oder der Zustimmung des Betriebsrates zu Einstellungen oder Versetzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Um das Eingreifen von Strafbestimmungen des BetrVG zu vermeiden, bieten wir zudem Schulungen zum richtigen Umgang mit dem Betriebsrat. Hierbei stellen wir für die unterschiedlichen Bereiche der Beteiligung des Betriebsrates eine Anleitung zu den jeweils relevanten Maßstäben zur Verfügung. Zudem begleiten wir die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle.
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Restrukturierung / Sanierung
Für sämtliche Umstrukturierungen, Restrukturierungen zur Sanierung und Neuorganisation insbesondere auch von Start-up-Unternehmen ist FPS der richtige Partner. Bereits in der Planungsphase finden wir arbeitsrechtlich effektive Lösungen, egal ob es zum Beispiel um Personalabbau, Vermeidung oder Herbeiführung eines Betriebsübergangs oder die Zusammenfassung von Betrieben geht. Wir verhandeln Interessenausgleiche sowie Sozialpläne und beraten zur Gründung von Transfergesellschaften mit entsprechendem Transfersozialplan. Neben einer umfassenden Beratung zu den rechtlichen Erfordernissen bei allen Maßnahmen begleiten wir zudem auch die Umsetzung von Umstrukturierungen und beraten zu allen sich daraus ergebenden Fragen, wie zum Beispiel Massenentlassungsanzeige, Kurzarbeit, Versetzungen und Änderungskündigungen. Schließlich führen wir auch etwaige Kündigungsschutzverfahren durch.
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Tarifrecht
Das Tarifrecht wirft viele Fragen auf, die wir für unsere Mandanten beantworten. So beraten wir etwa zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse durch Bezugnahmeklauseln oder durch Allgemeinverbindlichkeit. Zudem gehören insbesondere Fragen der Kündbarkeit, der Möglichkeit der Flucht aus dem Tarifvertrag und der OT-Mitgliedschaft sowie der Fortgeltung und Nachwirkung von Tarifverträgen zu unserem Beratungsspektrum. Auch beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei Tarifverhandlungen, wägen das Für und Wider von Haustarifverträgen beziehungsweise Flächentarifverträgen ab und unterstützen – gegebenenfalls auch gerichtlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens – bei Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung.