In einem zusammenwachsenden Europa und einer globalisierten Wirtschaft ergeben sich immer mehr arbeitsrechtliche Fragen mit grenzüberschreitender Dimension. Beschäftigte von deutschen Unternehmen werden nicht mehr nur in Deutschland eingesetzt.
FPS berät daher international tätige Unternehmen zu allen arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragestellungen und Personalstrategien mit Auslandsbezug, insbesondere im Bereich der Kündigung und sozialen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Versteuerung ausländischer Löhne nach der 183-Tage-Regel.