Auch in die Bereiche der Familie und der Vorsorge wirkt das Recht ein. Wer rechtzeitig Regelungen auf diesem Feld trifft, reduziert Kostenrisiken und Unsicherheit im Scheidungs-, Krankheits- oder Todesfall. 

Schwerpunkte notarieller Tätigkeit liegen hier in der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen und Vorsorgevollmachten.

Spezialisierungen

  • Ehevertrag

    Der Ehevertrag darf als Teil der Vorsorge für den Scheidungsfall betrachtet werden. Er regelt Vermögensaufteilung, Ausgleich von Rentenanwartschaften und unterhaltsrechtliche Fragen. 

    Ein Ehevertrag kann dazu beitragen, potenzielle Konflikte und teure rechtliche Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung zu vermeiden, indem er die Bedingungen und Vereinbarungen, bei Sachverhalten mit Auslandsbezügen einschließlich des anzuwendenden Rechts, im Voraus klar und eindeutig festlegt. Auch kann ein Ehevertrag Vermögenswerte, die ein Ehepartner vor der Ehe erworben hat, im Scheidungsfall schützen. Dies ist besonders wichtig, wenn einer der Partner erhebliche (häufig liquiditätsgebundene) Vermögenswerte oder Unternehmen besitzt, die er im Falle einer Scheidung behalten möchte. Eheverträge können auch dazu verwendet werden, die Haftung für Schulden zu regeln, die von einem Ehepartner vor der Ehe angehäuft wurden. 

    Als versierte Notare im Ehevertragsrecht beraten wir Sie umfassend und erstellen abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse den Entwurf für einen Ehevertrag.

  • Scheidungsvereinbarung

    Um sich mit den finanziellen und rechtlichen Folgen einer Trennung oder einer Scheidung auseinanderzusetzen, gibt es die Möglichkeit, bereits im Vorfeld der eigentlichen gerichtlichen Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. Als unparteiisch Verpflichtete können wir Notare mit Ihnen Regelungen für eine einvernehmliche Scheidung treffen und diese in einem notariellen Vertrag festhalten. Ein Scheidungsgericht kann die Scheidung sodann in einem vereinfachten Verfahren aussprechen. Damit sparen Sie Zeit, Kosten und womöglich auch Nerven.

  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

    Die Vorsorgevollmacht versetzt „vorsorglich“ eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson in die Kompetenz, im Bedarfsfall wie etwa einer Ihre Geschäftsfähigkeit beeinträchtigenden Krankheit Ihre rechtlichen und in Gesundheitsfragen persönlichen Angelegenheiten in Ihrer Vertretung rechtssicher wahrzunehmen, ohne dass es einer gesonderten Einschaltung und Entscheidung des Betreuungsgerichts bedarf. Wir unterstützen Sie in der Gestaltung einer solchen vorsorgenden Vollmacht, damit das von Ihnen gewünschte Gleichgewicht zwischen Selbst- und Fremdbestimmung abgesichert ist. Mit einer in der Vorsorgevollmacht ggf. enthaltenen Betreuungsverfügung können Sie bereits vorab festlegen, ob und welche medizinischen Maßnahmen (noch) vorgenommen werden sollen, wenn es keine Aussicht auf eine Besserung besteht und eine Lebensverlängerung nur zu einer Leidensverlängerung würde. Auch bei diesen schwierigen Fragen stehen unsere Notare Ihnen gerne beratend zur Seite.

Erklärvideo: Testament bei der Notarin

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