Unsere Praxisgruppe Berufs- und Managerhaftung verfügt über jahrelange und weitreichende Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung von Trägern freier Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter) und Managern (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) gegenüber ihren Anspruchstellern. 

Ebenso weit reicht unsere Erfahrung in der Beratung auf Seiten von Versicherungsunternehmen im Rahmen der Schadensregulierung und zu Deckungsfragen. 

Wir werden regelmäßig von Versicherungsunternehmen beauftragt, diese in großvolumigen Haftungsfällen als sog. „Monitoring Counsel“ zu unterstützen. 

Die Expertise der Praxisgruppe umfasst zudem Konfliktlösungs- und Schiedsverfahren und erstreckt sich auf den Bereich der Finanzdienstleistungen. 

Durch enge Zusammenarbeit mit FPS-Experten aus anderen Rechtsgebieten und dem Einsatz von Legal Tech und Legal Project Management gewährleisten wir eine umfassende und effiziente Unterstützung und Begleitung unserer Mandanten.

Spezialisierungen

  • Anwalts- und Notarhaftung

    Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Abwehr von Ansprüchen gegen Rechtsanwälte und Notare.
    Aufgrund der jahrelangen Vertretung von Rechtsanwälten und Notaren in Regressfällen haben unsere Experten umfassende Kenntnisse zum Pflichtenkanon sowie den Besonderheiten des Haftungsrechts nebst der diesbezüglichen Rechtsprechung. So kann auf dieser Basis die bestmögliche Verteidigungsstrategie aufgebaut und umgesetzt werden.

  • Insolvenzverwalterhaftung

    Unsere Experten sind zudem in der Vertretung von Insolvenzverwaltern in Haftungsfällen aktiv. Dies geschieht auf Empfehlung von in diesem Bereich marktführenden Versicherungsunternehmen. Dabei greifen die Experten auf umfassende Kenntnisse des Insolvenzrechts und der diesbezüglichen Rechtsprechung zurück.

  • Steuerberaterhaftung

    Die Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit. Im Falle von komplexen Haftungs- und Deckungsfragen sowie Großschäden betrauen uns Versicherungen alternativ mit der Aufgabe eines Monitoring und Coverage Counsels.  Unsere Experten kombinieren dabei ihre Erfahrung im zivilrechtlichen Haftungsrecht mit vertieften steuerrechtlichen Fachkenntnissen, um den Mandanten bestmöglich zu vertreten. 

  • Wirtschaftsprüferhaftung

    Unsere Experten verfügen über einen bereits über Jahre gewachsenen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Wirtschaftsprüferhaftung. Vertreten werden Wirtschaftsprüfer in allen Haftungsfragen betreffend das Prüfungs- und Beratungsgeschäft.

    Eine besondere Expertise besteht dabei im Bereich der Abschlussprüferhaftung sowie der Haftung im Zusammenhang mit Sanierungsberatung (inkl. zu Sanierungsgutachten nach IDW S 6). In derartigen Anspruchssituationen – die oftmals im Kontext von Unternehmensinsolvenzen spielen – qualifizieren sich unsere Experten insbesondere aufgrund der vorhandenen insolvenzrechtlichen Expertise.

  • Managerhaftung (D&O)

    Der Bereich der D&O-Haftung unterliegt aufgrund der zunehmenden Regulatorik sowie der Fortentwicklung unternehmerischer Tätigkeit einem steten Wandel. Unsere Experten vertreten seit geraumer Zeit Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) und markführende D&O-Versicherer in Managerhaftungsfällen.

  • E&O- Versicherung

    Unternehmen sind in den letzten Jahren zunehmend dazu übergegangen, mögliche Schäden, die ihre Kunden aufgrund von Fehlern im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen erleiden, zu versichern.
    In diesem – im Vergleich zur klassischen Berufshaftpflicht – neuen Geschäftsfeld profitieren unsere Experten von ihrer jahrzehntelangen Expertise bei der Vertretung der Berufsträger.
     

Awards

WirtschaftsWoche Top-Kanzlei für Prozessführung
2023

Publikationen zum Thema

Ingrid Burghardt-Richter
Die Haftung des Geschäftsführers in der Praxis
GP GesteinsPerspektive, Feb 15, , S. 6 ff.
Prof. Dr. Stefan Reinhart
Risiko-Controlling und Haftungsrisiken bei Unternehmenskrisen
Risikomanagement nach dem KonTraG, Lange/Wall, München, , S. 438 ff