Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Abwehr von Ansprüchen gegen Rechtsanwälte und Notare.
Aufgrund der jahrelangen Vertretung von Rechtsanwälten und Notaren in Regressfällen haben unsere Experten umfassende Kenntnisse zum Pflichtenkanon sowie den Besonderheiten des Haftungsrechts nebst der diesbezüglichen Rechtsprechung. So kann auf dieser Basis die bestmögliche Verteidigungsstrategie aufgebaut und umgesetzt werden.
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