Unsere Experten vertreten in jahrelanger Praxis Berufsträger gerichtlich und außergerichtlich im Fall von Regressverlangen. Marktführende Berufshaftpflichtversicherer empfehlen ihren Versicherungsnehmern dabei die Vertretung durch die Experten von FPS. 

Das Feld des Berufshaftungsrechts gewinnt angesichts der immer komplexer werdenden gesetzgeberischen Regulatorik und strenger Vorgaben der Rechtsprechung immer weiter an Bedeutung. Die Besonderheiten dieses Haftungsfeldes machen eine Vertretung durch hochspezialisierte Rechtsanwälte/innen oftmals unumgänglich. Durch die praktische Erfahrung unserer Experten in diesem Bereich und die in diesem Zuge erfolgende fortwährende Fortbildung kann eine bestmögliche Anspruchsabwehr erzielt werden. 

Spezialisierungen

  • Anwalts- und Notarhaftung

    Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Abwehr von Ansprüchen gegen Rechtsanwälte und Notare.
    Aufgrund der jahrelangen Vertretung von Rechtsanwälten und Notaren in Regressfällen haben unsere Experten umfassende Kenntnisse zum Pflichtenkanon sowie den Besonderheiten des Haftungsrechts nebst der diesbezüglichen Rechtsprechung. So kann auf dieser Basis die bestmögliche Verteidigungsstrategie aufgebaut und umgesetzt werden.

  • Insolvenzverwalterhaftung

    Unsere Experten sind zudem in der Vertretung von Insolvenzverwaltern in Haftungsfällen aktiv. Dies geschieht auf Empfehlung von in diesem Bereich marktführenden Versicherungsunternehmen. Dabei greifen die Experten auf umfassende Kenntnisse des Insolvenzrechts und der diesbezüglichen Rechtsprechung zurück.

  • Steuerberaterhaftung

    Die Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit. Im Falle von komplexen Haftungs- und Deckungsfragen sowie Großschäden betrauen uns Versicherungen alternativ mit der Aufgabe eines Monitoring und Coverage Counsels.  Unsere Experten kombinieren dabei ihre Erfahrung im zivilrechtlichen Haftungsrecht mit vertieften steuerrechtlichen Fachkenntnissen, um den Mandanten bestmöglich zu vertreten. 

  • Wirtschaftsprüferhaftung

    Unsere Experten verfügen über einen bereits über Jahre gewachsenen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Wirtschaftsprüferhaftung. Vertreten werden Wirtschaftsprüfer in allen Haftungsfragen betreffend das Prüfungs- und Beratungsgeschäft.

    Eine besondere Expertise besteht dabei im Bereich der Abschlussprüferhaftung sowie der Haftung im Zusammenhang mit Sanierungsberatung (inkl. zu Sanierungsgutachten nach IDW S 6). In derartigen Anspruchssituationen – die oftmals im Kontext von Unternehmensinsolvenzen spielen – qualifizieren sich unsere Experten insbesondere aufgrund der vorhandenen insolvenzrechtlichen Expertise.