Kontaktmöglichkeiten
Bei Anfragen oder Hinweisen melden Sie sich bitte bei:
Die interne Meldestelle nimmt Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Dritter entgegen, die den Verdacht von Straftaten oder anderen Gesetzes- und Regelverstößen (auch internen) begründen. Dem Hinweisgeber entstehen hierdurch keine Kosten.
Wir weisen darauf hin, dass mit der Kontaktaufnahme zur internen Meldestelle kein anwaltliches Mandatsverhältnis zwischen dem Hinweisgeber und den Beauftragten der internen Meldestelle entsteht.
Die für die interne Meldestelle Beauftragten sind Rechtsanwältin Charlotte Thönißen und Rechtsanwalt Daniel Hammes. Sie sind für Hinweisgeber telefonisch zu erreichen. Darüber hinaus können Hinweise auch schriftlich oder per E-Mail an untenstehende Adressen übermittelt werden.
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