Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet die Vertretung im Bereich der Haftung für Finanzdienstleistungen, insbesondere im Feld der Anlageberatung und Anlagenvermittlung sowie des Asset-Managements. Unsere Experten verfügen – auch über die Schnittstelle zum Bankrechtsteam – über profunde Erfahrung im Bereich der Finanzdienstleistungen. 

Hervorzuheben ist die Abwehr von Ansprüchen aus Anlageberatungshaftung in Masseverfahren, wie sie im Rahmen der Finanzmarktkrise vermehrt aufgetreten sind sowie Ansprüche aus Prospekthaftung. Abgebildet werden dabei auch Fragen des Investment- und Kapitalmarktrechts.  Eine besondere Expertise besteht dabei auch im Bereich der Vertretung in Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“).