Valentina Pia Prechtl

Rechtsanwältin / Associate

Valentina Pia Prechtl berät ihre Mandanten schwerpunktmäßig im Immobilienwirtschaftsrecht. Sie ist spezialisiert auf gerichtliche Auseinandersetzungen, darunter die Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen und Forderungen, insbesondere im Bereich der Immobilientransaktion und Immobilienfinanzierung. Darüber hinaus berät Frau Prechtl ihre Mandanten auch außergerichtlich zu mietrechtlichen Fragen sowie bei der Erstellung maßgeschneiderter Verträge im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Anmietung von Immobilien. 

Neben der klassischen Prozessführung verfügt sie über fachliche Expertise im Bereich alternativer Streitbeilegung (u. a. der Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit) und berät sowie vertritt in diesem Zusammenhang sportrechtliche Mandate allen voran im Pferdesport.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

      Obwohl unsere Beratung auf Konfliktvermeidung zielt, sind Rechtsstreitigkeiten im arbeitsrechtlichen Kontext oft nicht zu umgehen. FPS vertritt Mandanten vor allen deutschen Gerichten und dem EuGH. Insbesondere vertreten wir Unternehmen in Verfahren, in denen es um die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen geht. Die Vertretung erstreckt sich außer auf die kollektiven Fälle auch auf individuelle Kündigungsschutzverfahren sowie Auseinandersetzungen in den Bereichen Vergütung, Arbeitnehmererfindungsgesetz, Wettbewerbsverbot oder Diskriminierung. Zudem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Anhörung des Betriebsrates oder beim Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt. Unsere Mediatoren und Mediatorinnen sind zudem sehr erfahren bei der außergerichtlichen Streitbeilegung zur Vermeidung von Gerichtsprozessen.

    • Corporate Governance und Compliance

      FPS berät Unternehmen aller Größenordnungen in Fragen ihrer internen Verfassung, der Arbeitsteilung zwischen den Organen, der Gestaltung von Geschäftsordnungen und der sonstigen Checks and Balances, über die ein gut geführtes Unternehmen verfügen muss. Dies erstreckt sich auf die Regeln der Corporate Governance, gegebenenfalls unter Berücksichtigung entsprechender Standards in den Heimatländern der Konzernobergesellschaften, und auf die Erfüllung der gesellschaftsrechtlich und öffentlich-rechtlich vorgegebenen Verhaltenspflichten (Compliance).

      Unsere Beratung umfasst die Konzeptionierung interner Unternehmensverfassungen, die Erstellung und Umsetzung von Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat sowie die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex.

    • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

      Auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sind Konflikte nicht immer vermeidbar. Daher stehen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch bei Auseinandersetzungen unter Beteiligung von Gesellschaftern und Gesellschafterinnen, Geschäftsführung sowie Vorstands- oder Aufsichtsratmitgliedern zur Seite. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat hierbei Priorität. Sollte sie nicht gelingen, vertreten wir unsere Mandanten auch in Mediations-, Gerichts- und Schiedsverfahren. Schließlich gehören auch die Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen aus Unternehmenskaufverträgen sowie die Durchsetzung von Wettbewerbsverboten zu unseren Schwerpunkten.

    • Immobilienfinanzierung

      Im Rahmen jeder Immobilientransaktion spielt auch die Finanzierung der Transaktion eine gewichtige Rolle. Hierbei berät FPS nicht nur im Bereich der Due Diligence Prüfung, sondern gestaltet und verhandelt Kreditverträge, bis hin zu komplexen Portfoliofinanzierungen. Zudem prüfen unsere Expertinnen und Experten Refinanzierungsmöglichkeiten mit klassischen oder auch mit alternativen Finanzierungsformen und beraten bei der Erfüllung der Darlehensauszahlungsvoraussetzungen.

    • Sportrecht

      Sport ist ein globaler Wachstumsmarkt mit erheblichen Umsatzvolumina. FPS besitzt eine weitreichende Expertise und Erfahrung in Sachen Schutz und Ausschöpfung von werthaltigen Vermarktungsrechten (zum Beispiel durch Trikot- oder Bandenwerbung) sowie im Bereich des Sportsponsorings und der Vermarktung von Sportveranstaltungen. Wir beraten Vereine, Sponsoren, Sportrechtevermarkter und Veranstalter, aber auch einzelne Sportlerinnen und Sportler, Spielerberaterinnen und -berater oder Trainerinnen und Trainer. Dabei liegt der Schwerpunkt auf gesellschafts-, steuer-, lizenz- und vertragsrechtlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung der sportspezifischen Aspekte. FPS bietet zudem fachgebietsübergreifende Beratung und juristisches Projektmanagement bei Großvorhaben wie dem Bau, Neubau oder Umbau von Stadien und Arenen (auch in vergaberechtlicher Hinsicht), der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Sportvereinen und anderen vertraglichen Gestaltungen.

    Sprachen

    Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2024Rechtsanwältin bei FPS
    Seit 2023Doktorandin an der Paris Lodron Universität Salzburg
    2023Zulassung als Rechtsanwältin
    2022Zweites juristisches Staatsexamen
    2020Erstes juristisches Staatsexamen
    2014-2020Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München
  • Mitgliedschaften
  • Events