Wie in allen Bereichen unternehmerischer Tätigkeit wird auch im Arbeitsrecht das Thema Compliance immer wichtiger. Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien durch Unternehmen. Gemeinsam mit unseren Mandanten setzen wir uns mit den Regeln und Werten des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander und erörtern Möglichkeiten, diese in die Unternehmenspraxis einzupflegen. Wir erarbeiten ethische Standards sowie Verhaltenskodizes und bieten Schulungen zur glaubhaften Vermittlung der gewählten Richtlinien gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung erörtern wir die Frage, ob und wann ein Compliance Officer sinnvoll ist und welche Anforderungen an einen solchen zu stellen sind. Schließlich beraten unsere Anwältinnen und Anwälte auch zu Haftungsfragen, dem richtigen Umgang mit Whistleblowerinnen und Whistleblowern sowie zur Gefahr von Bestechung und Bestechlichkeit.
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