Die Praxisgruppe Arbeitsrecht vertritt Unternehmen bei Verfahren zur Statusfeststellung von freien Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, „festen Freien“, sogenannte Pauschalisten und Pauschalistinnen, Freelancerinnen und Freelancern oder Künstlerinnen und Künstlern gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund vor allen Verwaltungs- und Sozialgerichten.
Wir beraten bei vorab einzuleitenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV und unterstützen unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen, bei denen ebenfalls überprüft wird, ob beschäftigte „Freie“ aufgrund ihrer Tätigkeit nicht doch als Arbeitsnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer zu qualifizieren sind und somit der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Zur Risikominimierung überprüfen und optimieren wir bestehende Verträge und erarbeiten individuelle Lösungen.