Evelyn Gräfenstein-Griffiths
LL.M. Eur.
Rechtsanwältin / Associate Partner
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Evelyn Gräfenstein-Griffiths ist seit 2005 als Rechtsanwältin im Immobilienwirtschaftsrecht mit Schwerpunkt im Health Care Bereich tätig. Sie berät Mandanten bei komplexen Transaktionen, insbesondere beim An- und Verkauf umfangreicher Portfolios, mit dem Schwerpunkt auf Health-Care-Immobilien sowie bei Projektentwicklungen mit planungs-, baugenehmigungs- und bauaufsichtsrechtlichen Verfahren. Die Beratung umfasst auch die Bereiche des Mietrechts, des Asset-Managements, des Sozialrechts in Bezug auf Gesundheitsimmobilien sowie der Restrukturierung bestehender Health-Care-Betriebe und deren Übernahme in der Krise. 

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Nachbarrecht

      Der hohe Stellenwert des Eigentums in Deutschland bedingt eine Vielzahl nachbarrechtlicher Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern regeln und bei der Genehmigung oder Änderung von Bauvorhaben eine große Rolle spielen. In der Verhandlung und dem Abschluss von Nachbarschaftsvereinbarungen, die die Interesse aller Beteiligten berücksichtigen, können unsere Expertinnen und Experten eine umfangreiche und jahrzehntelange Expertise aufweisen. Bei vielen Projektentwicklungen und insbesondere der Realisierung von Hochhäusern in Frankfurt sind wir seit vielen Jahren erfolgreich im Nachbarrecht tätig. 

    • Denkmalschutz

      Die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal hat weitreichende und einschränkende Folgen für den Eigentümer oder die Eigentümerin, da fortan alle baulichen Maßnahmen am und im Gebäude sowie in einigen Bundesländern sogar bloße Nutzungsänderungen einer gesonderten Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen. Wir beraten und begleiten Sie bei den notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalschutz- sowie Fachbehörden und beraten Sie zu den Möglichkeiten im Umgang mit denkmalschutzrechtlichen Einschränkungen.

    • Nachbarrecht

      Der hohe Stellenwert des Eigentums in Deutschland bedingt eine Vielzahl nachbarrechtlicher Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen regeln. Sowohl im öffentlichen Recht als auch im privaten Recht gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die diesen Spagat versuchen und insbesondere bei der Genehmigung oder Änderung von Bauvorhaben eine große Rolle spielen. Da das Nachbarrecht bekanntermaßen ein hohes Konfliktpotenzial mit sich bringt, bietet es sich oftmals an, eine Vereinbarung zu treffen, in der die beiderseitigen Interessen zu einem zufriedenstellenden Ausgleich gebracht werden. In der Verhandlung und dem Abschluss solcher Nachbarschaftsvereinbarungen können wir eine umfangreiche und jahrzehntelange Expertise aufweisen, die sich beispielsweise besonders prominent in Nachbarschaftsvereinbarungen für zahlreiche der Hochhäuser in Frankfurt am Main niedergeschlagen hat.

    • Refurbishment, Sanierung von Bestandsimmobilien

      Im Sinne der Nachhaltigkeit geht der Trend der Baubranche dahin, Bestandsimmobilien zu erhalten und zu repositionieren. Bestandsbauten werden entkernt, modernisiert und erneuert. Beim Refurbishment wird meist ein Teil der vorhandenen Substanz erhalten, aber anders als bei einer Sanierung viel von der inneren Architektur entfernt. So können etwa Technik, Raumhöhe oder Dämmung auf den neuesten Stand gebracht werden. Derartige Prozesse verlangen nach intensiven technischen, fachlichen, aber auch rechtlichen Abstimmungen mit allen Beteiligten und vor allem den Genehmigungsbehörden. Wir haben bundesweit zahllose solcher Refurbishments aller Größenordnungen erfolgreich begleitet und verfügen hier über eine herausragende Expertise.

    • Erschließung

      Jedes Bauvorhaben muss über eine gesicherte Erschließung verfügen, um genehmigt zu werden. Dies dient vor allem der Zugänglichkeit für die Feuerwehr und der sicheren Entsorgung des Abfalls. Gerade bei Baulandentwicklungen müssen Erschließungsstraßen meist noch hergestellt werden, was in der Praxis in aller Regel der Entwickler auf vertraglicher Basis (Erschließungsvertrag) übernimmt. Auf Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrungen in der Beratung von Baulandentwicklungen aller Größenordnungen begleiten wir Sie beim Abschluss solcher Erschließungsverträge und bei allen damit zusammenhängenden Themen.

    • Beratung in Krise und Insolvenz von Health Care Betrieben

      Als Pioniere bei der Entwicklung gesundheits- und pflegeheimspezifischer Lösungen für die Betriebssicherung bei langfristig verpachteten Health Care Betrieben (Betriebsübernahmeregelungen/Restrukturierung von Mietverträgen, Call Optionen etc.) haben wir umfassende Erfahrung in der Beratung und Vertragskonzeption bei Klinik- und Betreiberinsolvenzen von Health Care Betrieben und begleiten den kompletten Übertragungs- und Restrukturierungsprozess

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2007Rechtsanwältin bei FPS 
    2005–2007Rechtsanwältin bei Baker McKenzie
    2005Zulassung zur Anwaltschaft 
    2004Zweites juristisches Staatsexamen
    2003LL. M. in Europarecht an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken
    2002–2004Rechtsreferendarin am Landgericht Wiesbaden
    2001Erstes juristisches Staatsexamen
    1995–2001Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena 
  • Mitgliedschaften
  • Publikationen
    Evelyn Gräfenstein-Griffiths Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein Marcus Schmitz
    Mindert Corona die Miete?
    SGP Report, Aug 20, 2020, S. 4
    Evelyn Gräfenstein-Griffiths
    Rezension zum Handbuch für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Dr. Dieter J. Martin / Dr. Michael Krautzberger
    beck-shop,
    Evelyn Gräfenstein-Griffiths Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein
    Brandschutzdilemma bei Sonderbauten am Beispiel der Pflegeimmobilie – Haftungsrisiken ohne Ende?
    Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR), , S. 305-312
    Evelyn Gräfenstein-Griffiths Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein
    Investitionen in Seniorenimmobilien - die Crux mit den Nachträgen bei Pflegemietverträgen
    GuP (Gesundheit und Pflege), 2011, S. 55-60
    Evelyn Gräfenstein-Griffiths Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein
    Fristen bei der Entgelterhöhung - Achtung Kostenfalle!
    kma Pflege, Okt 11, 2011, S. 8
    Evelyn Gräfenstein-Griffiths Dr. Georg Freiherr von und zu Franckenstein
    Heimaufsicht darf Verträge kontrollieren
    kma Pflege, Mai 11, 2011, S. 8
    Evelyn Gräfenstein-Griffiths
    Die Umlegung – Kostensparmodell für Baulandentwicklung
    BauR, Mär 08, 2008, S. 463ff
    Evelyn Gräfenstein-Griffiths
    Verpachtete Pflegeheime bergen besondere Risiken
    Immobilien Zeitung, 45/2008, 2008, S. 13
  • Referenzen