Ab einer gewissen Größe bedarf jedes Bauvorhaben einer behördlichen Zulassung: Der Baugenehmigung. Auch bauliche Änderungen, Sanierungen und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude bedürfen regelmäßig einer Baugenehmigung. Das zu Grunde liegende Bauordnungsrecht ist Landesrecht, so dass in jedem Bundesland eine eigene Bauordnung mit abweichenden Bestimmungen gilt. Wir begleiten und beraten seit Jahrzehnten unzählige Bauvorhaben in der gesamten Bundesrepublik und sind daher mit den rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Bundesländer bestens vertraut.

Wir verfügen über langjährig gewachsene Kontakte zu einer Vielzahl von Behörden und genießen dort ein hohes Vertrauen. Wir beraten bei der Erstellung von Bauanträgen, koordinieren Abstimmungen und Gespräche mit den Behörden sowie beteiligten Architekten, Fachplanern, Sachverständigen und auch betroffenen Nachbarn und kümmern uns um korrespondierende Verträge, Baulasten oder sonstige erforderliche Erklärungen, um den Bauherrn bei der Erlangung der Baugenehmigung effektiv zu unterstützen.

Spezialisierungen

  • Stellplätze

    Nach allen Landesbauordnungen sind für neue Bauvorhaben oder für die Änderung bestehender Gebäude Pkw- und Fahrradstellplätze nachzuweisen. Nahezu jede Kommune in Deutschland hat dazu eine eigene Stellplatzsatzung erlassen, welche die genauen Anforderungen an diese Stellplatzherstellungspflicht konkretisiert. Dieses Thema erfordert gerade in dicht bebauten Innenstädten mit dem Wunsch nach einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr einen oftmals hohen Abstimmungsaufwand bei der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, bei dem wir Sie gerne mit unserer Expertise unterstützen.

  • Erschließung

    Jedes Bauvorhaben muss über eine gesicherte Erschließung verfügen, um genehmigt zu werden. Dies dient vor allem der Zugänglichkeit für die Feuerwehr und der sicheren Entsorgung des Abfalls. Gerade bei Baulandentwicklungen müssen Erschließungsstraßen meist noch hergestellt werden, was in der Praxis in aller Regel der Entwickler auf vertraglicher Basis (Erschließungsvertrag) übernimmt. Auf Grundlage unserer jahrzehntelangen Erfahrungen in der Beratung von Baulandentwicklungen aller Größenordnungen begleiten wir Sie beim Abschluss solcher Erschließungsverträge und bei allen damit zusammenhängenden Themen.

Publikationen zum Thema

Dr. Thomas Schröer
BauGB-Novelle – ein großer Wurf?
NJW-aktuell, Heft 41, , S. 15