Johanna Walliczek Eduardo

Rechtsanwältin / Associate Partner
Eschersheimer Landstraße 25-27
60322 Frankfurt am Main

Johanna Walliczek Eduardo begleitet komplexe Großvorhaben sowie Immobilientransaktionen und betreut in Rechtsfragen des baulichen Bestandes. Sie verfügt über besondere Expertise in der brandschutzrechtlichen Beratung für alle Gebäudeklassen sowie Sonderbauten. Im Bereich der Projektentwicklung betreut Johanna Walliczek Eduardo sowohl Bauleitplanverfahren zur Realisierung von Wohnvierteln sowie Gewerbe- und Industrieparks als auch Baugenehmigungsverfahren. Die Entwicklung von Industriebrachen und Brownfields ist aktuell ein Kernthema, in dessen Rahmen u. a. Altlastenproblematiken und das Störfallrecht zum Tragen kommen. Sie berät ihre Mandanten auch im Rahmen von Planfeststellungsverfahren für Straße und Schiene und hat besondere Kenntnisse im Eisenbahnrecht. Weiterhin verfügt sie über Erfahrung in der Umsetzung umweltrechtlicher Vorgaben, z. B. bei der Lösung von Lärmkonflikten sowie im Natur- und Artenschutzrecht.

  • Kompetenzen und Tätigkeitsgebiete
    • Altlasten

      Grundstückseigentümer werden nach dem Kauf einer Liegenschaft oder auch bei Baumaßnahmen nicht selten durch das unerwartete Auftreten von Altlasten, schädlichen Bodenverunreinigungen und sogenannte wilde Müllablagerungen unliebsam überrascht. Die finanziellen Folgen sind in der Regel erheblich, da sich die Behörden fast immer zuerst an den Grundstückseigentümer halten und der Eigentümer nach der Rechtsprechung mindestens bis zur Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks für die Beseitigung der Verunreinigungen haftet. Wir setzen für Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften und Personen, die Immobilien besitzen oder verwalten, wirtschaftlich tragbare Lösungen durch. Auch wenn es sich nicht immer vermeiden lässt, einen gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, streben wir im Interesse unserer Mandanten zeitnahe, dauerhafte Lösungen auf dem Verhandlungsweg an. 

    • Denkmalschutz

      Die Einstufung eines Gebäudes als Denkmal hat weitreichende und einschränkende Folgen für den Eigentümer oder die Eigentümerin, da fortan alle baulichen Maßnahmen am und im Gebäude sowie in einigen Bundesländern sogar bloße Nutzungsänderungen einer gesonderten Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedürfen. Wir beraten und begleiten Sie bei den notwendigen Abstimmungen mit den Denkmalschutz- sowie Fachbehörden und beraten Sie zu den Möglichkeiten im Umgang mit denkmalschutzrechtlichen Einschränkungen.

    • Refurbishment, Sanierung von Bestandsimmobilien

      Im Sinne der Nachhaltigkeit geht der Trend der Baubranche dahin, Bestandsimmobilien zu erhalten und zu repositionieren. Bestandsbauten werden entkernt, modernisiert und erneuert. Beim Refurbishment wird meist ein Teil der vorhandenen Substanz erhalten, aber anders als bei einer Sanierung viel von der inneren Architektur entfernt. So können etwa Technik, Raumhöhe oder Dämmung auf den neuesten Stand gebracht werden. Derartige Prozesse verlangen nach intensiven technischen, fachlichen, aber auch rechtlichen Abstimmungen mit allen Beteiligten und vor allem den Genehmigungsbehörden. Wir haben bundesweit zahllose solcher Refurbishments aller Größenordnungen erfolgreich begleitet und verfügen hier über eine herausragende Expertise.

    • Stellplätze

      Nach allen Landesbauordnungen sind für neue Bauvorhaben oder für die Änderung bestehender Gebäude Pkw- und Fahrradstellplätze nachzuweisen. Nahezu jede Kommune in Deutschland hat dazu eine eigene Stellplatzsatzung erlassen, welche die genauen Anforderungen an diese Stellplatzherstellungspflicht konkretisiert. Dieses Thema erfordert gerade in dicht bebauten Innenstädten mit dem Wunsch nach einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr einen oftmals hohen Abstimmungsaufwand bei der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, bei dem wir Sie gerne mit unserer Expertise unterstützen.

    • Artenschutz

      Der Schutz der Biodiversität genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert. Internationale Artenschutzabkommen stellen ebenso wie bundes- und landesrechtliche Vorschriften sicher, dass geschützte Arten der Fauna und Flora nicht beeinträchtigt oder gar bedroht werden. Die Vorschriften des Artenschutzrechts sind bei Planungen und Vorhabenentscheidungen von immenser Bedeutung, eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt fast immer zum Scheitern eines Vorhabens. Wir haben umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Spezialmaterie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen artenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

    • Naturschutzrecht

      Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert und wird von einer Vielzahl regulierender Vorschriften bestimmt. Eingriffs-/Ausgleichsregelungen, Kompensationsplanungen und die sogenannte Ökokonten besitzen ebenso wie artenschutzrechtliche Normen bei Planungen und Bauprojekten große praktische Relevanz, der Umgang mit diesen Instrumentarien ist aber gleichzeitig hochgradig fehleranfällig. Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen führen aufgrund des hohen Stellenwerts dieser Normen oftmals zum Scheitern oder zur rechtlichen Anfechtbarkeit von Projekten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Materie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen naturschutzrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen.

    • Immissionsschutz

      Praktisch alle größeren Projekte sind heute komplexen umweltrechtlichen Normen und Auflagen unterworfen, deren Beachtung zwingend ist und die ihre Umsetzung mitunter erschweren. Die entsprechenden Genehmigungen sowohl den rechtlich normierten Umweltbelangen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Investors genügen. Wir verfügen über eine große Expertise im Umgang mit dieser sich ständig wandelnden Rechtsmaterie und dem Handling der Vorschriften in den notwendigen behördlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels. Wir engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken bei der Kommentierung des TEHG mit. Unser Einfluss auf den normativen Bereich dieses Rechtsgebiets ermöglicht uns, in der Praxis effiziente und rasch umsetzbare Lösungen zu finden.

    • Konversion

      Die Umwandlung früherer für öffentliche Zwecke genutzter Flächen – meist alter Kasernen oder Bahnflächen – in Bauland bietet für Kommunen die Möglichkeit der Schaffung neuer Wohnbau- oder Gewerbeflächen bis hin zu ganzen Stadtteilen. Die hierbei zu beachtenden und zu bewältigenden Themen sind zumeist hochkomplex. Wir haben zahlreiche derartige Projekte in der gesamten Bundesrepublik begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

    • Planfeststellung

      Größere Infrastrukturprojekte wie Eisenbahnen, Straßenbahnen, Flughäfen, Straßen oder Kraftwerke werden über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Hierbei handelt es sich um ein sehr formalisiertes und komplexes Genehmigungsverfahren mit einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir haben zahlreiche derartige Projekte erfolgreich begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

    • Kommunalabgaben

      Trotz seiner großen praktischen Bedeutung rückt das kommunale Abgabenrecht regelmäßig erst dann in den Fokus von Investoren, wenn unvorhergesehene Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich die Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens infrage stellen. Nur wenige Spezialisten und Spezialistinnen sind in diesem Gebiet versiert. Wir sind mit den Möglichkeiten zur Beeinflussung von typischen Abgaben vertraut, dazu zählen Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Baugenehmigungsgebühren, Sondernutzungsgebühren, Abwassergebühren sowie Stellplatzablöse. Zusätzlich begleiten wir Rechtsmittelverfahren gegen die Heranziehung zu solchen Abgaben.   

    Sprachen

    Deutsch Englisch
  • Ausbildung & Beruf
    Seit 2021Associate Partner bei FPS 
    Seit 2014Rechtsanwältin bei FPS 
    2012Zulassung zur Anwaltschaft 
    2011Zweites juristisches Staatsexamen
    2009Erstes juristisches Staatsexamen
     Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen (FFA), Englisch