Städte und Gemeinden stellen in eigener Verantwortung Flächennutzungspläne und Bebauungspläne für ihr Gebiet auf und bestimmen damit, welche Grundstücke auf welche Art und Weise bebaut und genutzt werden dürfen. Die Bauleitpläne stellen sich damit als eine ganz erhebliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dar, da die Ausnutzbarkeit eines Grundstücks maßgeblich dessen Wert bestimmt. 

Wir beraten zahlreiche Städte, Gemeinden und Planungsverbände im gesamten Bundesgebiet bei der Aufstellung von Bauleitplänen und unterstützen hier sowohl bei der Ermittlung rechtssicherer Festsetzungsmöglichkeiten als auch bei den erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verträgen und der Vorbereitung der Abwägung. 

In gleichem Maße beraten wir auch Investoren sowie Eigentümer, die entweder von der jeweiligen Kommune Planungsrecht für eine Entwicklung – etwa in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans – erwirken oder sich gegen einschränkende Festsetzungen zur Wehr setzen wollen.

Spezialisierungen

  • Artenschutz

    Der Schutz der Biodiversität genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert. Internationale Artenschutzabkommen stellen ebenso wie bundes- und landesrechtliche Vorschriften sicher, dass geschützte Arten der Fauna und Flora nicht beeinträchtigt oder gar bedroht werden. Die Vorschriften des Artenschutzrechts sind bei Planungen und Vorhabenentscheidungen von immenser Bedeutung, eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt fast immer zum Scheitern eines Vorhabens. Wir haben umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Spezialmaterie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen artenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind.

  • Naturschutzrecht

    Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen genießt in der Rechtsordnung höchsten Stellenwert und wird von einer Vielzahl regulierender Vorschriften bestimmt. Eingriffs-/Ausgleichsregelungen, Kompensationsplanungen und die sogenannte Ökokonten besitzen ebenso wie artenschutzrechtliche Normen bei Planungen und Bauprojekten große praktische Relevanz, der Umgang mit diesen Instrumentarien ist aber gleichzeitig hochgradig fehleranfällig. Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen führen aufgrund des hohen Stellenwerts dieser Normen oftmals zum Scheitern oder zur rechtlichen Anfechtbarkeit von Projekten. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in dieser extrem praxisrelevanten Materie und beraten Sie bei allen Planungen und Vorhabenzulassungen, bei denen naturschutzrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen.

  • Immissionsschutz

    Praktisch alle größeren Projekte sind heute komplexen umweltrechtlichen Normen und Auflagen unterworfen, deren Beachtung zwingend ist und die ihre Umsetzung mitunter erschweren. Die entsprechenden Genehmigungen sowohl den rechtlich normierten Umweltbelangen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Investors genügen. Wir verfügen über eine große Expertise im Umgang mit dieser sich ständig wandelnden Rechtsmaterie und dem Handling der Vorschriften in den notwendigen behördlichen Verfahren. Darüber hinaus beraten wir Anlagenbetreiber im Bereich des Emissionshandels. Wir engagieren uns über Verbände aktiv bei der Gestaltung des Emissionshandelsrechts und wirken bei der Kommentierung des TEHG mit. Unser Einfluss auf den normativen Bereich dieses Rechtsgebiets ermöglicht uns, in der Praxis effiziente und rasch umsetzbare Lösungen zu finden.

  • Konversion

    Die Umwandlung früherer für öffentliche Zwecke genutzter Flächen – meist alter Kasernen oder Bahnflächen – in Bauland bietet für Kommunen die Möglichkeit der Schaffung neuer Wohnbau- oder Gewerbeflächen bis hin zu ganzen Stadtteilen. Die hierbei zu beachtenden und zu bewältigenden Themen sind zumeist hochkomplex. Wir haben zahlreiche derartige Projekte in der gesamten Bundesrepublik begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

  • Planfeststellung

    Größere Infrastrukturprojekte wie Eisenbahnen, Straßenbahnen, Flughäfen, Straßen oder Kraftwerke werden über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt. Hierbei handelt es sich um ein sehr formalisiertes und komplexes Genehmigungsverfahren mit einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit. Wir haben zahlreiche derartige Projekte erfolgreich begleitet und verfügen hier über ein herausragendes Maß an Expertise.

  • Regionalplanung

    Die Regionalplanung ist die untere Ebene der Landesplanung an der Schnittstelle der Landesentwicklungsplanung zur kommunalen Bauleitplanung. Die Regionalplanung löst Raumnutzungskonflikte, gibt den Kommunen die regionalen Ziele der Raumentwicklung vor und bindet die kommunalen Entwicklungsvorstellungen ein. Für die Kommunen sind die Ziele der Raumordnung bei der Aufstellung ihrer Bebauungspläne verbindlich. Die Regionalplanung hat daher ein hohes Konfliktpotenzial zu bewältigen. Da eine Änderung des Regionalplans ein aufwändiges und langwieriges Verfahren ist, können viele Projekte nur mit Abweichungen von den vorgegebenen Zielen der Raumordnung verwirklicht werden. Wir sind mit diesen sehr spezialisierten Verfahrensschritten bestens vertraut und haben solche Projekte und Bebauungsplanverfahren an der Schnittstelle zur Regionalplanung vielfach begleitet.

Publikationen zum Thema

Dr. Michael Kummer
Frankfurt am Main: Wachsende Stadt zu Beginn des 21. Jahrhunderts
Architekturführer Frankfurt 2000-2009, , S. 12-15
Dr. Michael Kummer
Messehalle 3
Architekturführer Frankfurt 2000-2009, , S. 50-55
Dr. Thomas Schröer
BauGB-Novelle – ein großer Wurf?
NJW-aktuell, Heft 41, , S. 15